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Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung der Stadtbücherei Tulln

 

  1. Die Stadtbücherei Tulln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Tulln und für jeden frei zugänglich.

     

  2. Für die Benützung der Stadtbücherei ist ein Leseausweis notwendig, der nach Vorlage eines Lichtbildausweises und Entrichtung der Einschreibgebühr ausgestellt wird. Durch eigenhändige Unterschrift wird die Lese- und Gebührenordnung anerkannt. Der Leseausweis ist bei jeder Entlehnung vorzulegen und nicht übertragbar. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Änderungen des Namens, der Wohn- und Emailadresse und der Telefonnummer sowie der Verlust des Leseausweises sind den Bibliothekaren bekanntzugeben.

     

  3. Die Ausleihfrist ist mit vier Wochen festgelegt.

     

  4. Die Ausleihfrist kann, wenn die Bücher nicht bereits anderweitig vorgemerkt sind, jeweils gegen eine verminderte Gebühr um weitere vier Wochen verlängert werden. Die Verlängerung kann vor Ort, telefonisch oder per Email vorgenommen werden.

     

  5. Sämtliche Medien der Stadtbücherei können, sofern sie gerade entlehnt sind, kostenlos vorbestellt werden.

    Vorgemerkte Medien werden max. zwei Wochen reserviert.

     

  6. Bei verspäteter Rückgabe ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Das gilt für alle Leser und alle Altersgruppen!

     

  7. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann unter bestimmten Umständen von den Bibliothekaren begrenzt werden.

 

  1. Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist für den vollen Wert zu haften. Die Bücher sind sorglich zu behandeln. Eselsohren, Anmerkungen und Unterstreichungen sind verboten!

     

  2. Fotos, die in der Bücherei aufgenommen werden, können für (Werbe-) Zwecke der Bücherei genutzt werden.

     

  3. Bücher an andere Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, weiterzuleihen, ist untersagt!

     

  4. Rauchen und Essen in den Büchereiräumen ist verboten!

 

 

Gebühren

Einschreibgebühr                                                                     € 2,--

einmalig

 

Ersatz-Leseausweis                                                                 € 1,--

 

Leihgebühren

Kinder bis 15 Jahre                                                           gratis (Bücher)

Schüler/Lehrlinge ab 15, Präsenzdiener, Studenten        € 0,50

Erwachsene                                                                      € 1,--

CDs und Zeitschriften                                                       € 0,50 pro Stück

NEU: E-Medien über noe-book.at                                  € 12.- pro Jahr

 

Sozialcard-Besitzer (alle Medien)                                      gratis

                                                             

Verlängerung                                                                          

von Büchern                                                                            € 0,70

von Zeitschriften und Hörbüchern                                           € 0,50

für alle Lesergruppen (ausgen. Sozialcard-Besitzer)

 

Säumnisgebühr                                                                       € 0,30

für alle Lesergruppen pro Medium und Woche

 

Mahngebühren

  1. Mahnung                                                                       € 1,50

  2. Mahnung                                                                       € 2,50

  3. Mahnung                                                                       € 3,50

inkl. Portokosten

 

Kopien

A4                                                                                            € 0,15

A3                                                                                            € 0,20

 

Internetbenützung/WLAN                                                        gratis